Grunderwerbsteuer-Rechner 2026

Wohnen & Immobilien • Bundesländer-Vergleich 2026

Grunderwerbsteuer-Rechner 2026: Sätze aller 16 Bundesländer & Nebenkosten

Berechnen Sie die Grunderwerbsteuer für alle 16 deutschen Bundesländer nach den amtlichen Steuersätzen 2026 (von 3,5 % bis 6,5 %). Ermitteln Sie alle anfallenden Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Makler) und sparen Sie legal Steuern durch den Ausweis mitverkauften Inventars (§ 3 GrEStG).

🏠 Grunderwerbsteuer & Nebenkosten 2026

Aktueller Satz: 6,5 %
€
150.000 € 250.000 € 400.000 € 600.000 € 800.000 € 1,2 Mio. €
€
Z. B. Einbauküche, Markisen, Sauna, Gartenhaus, Photovoltaikanlage (ohne Gebäudeintegrierung).
Grunderwerbsteuer (Nordrhein-Westfalen)
26.000,00 €
Entspricht 6,5 % der Bemessungsgrundlage
Kaufpreis der Immobilie 400.000,00 €
= Steuerliche Bemessungsgrundlage 400.000,00 €
+ Grunderwerbsteuer (6,5%) 26.000,00 €
+ Notar- & Grundbuchkosten (ca. 2%) 8.000,00 €
+ Maklerprovision (Käuferanteil 3,57%) 14.280,00 €
= Gesamte Kaufnebenkosten (12,1 %) 48.280,00 €
Gesamtkapitalbedarf 448.280,00 €
Grunderwerbsteuer
26.000,00 €

📊 Direkter Bundesländer-Vergleich für Ihren Kaufpreis

So viel Grunderwerbsteuer fällt für diesen Kaufpreis in den anderen deutschen Bundesländern an:

Das Wesen der Grunderwerbsteuer in Deutschland

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine klassische Rechtsverkehrsteuer, die bei jedem notariell beurkundeten Erwerb eines inländischen Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts (wie Erbbaurecht oder Wohnungseigentum) anfällt. Die gesetzliche Grundlage bildet das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG). Die Ertrags- und Gesetzgebungshoheit bezüglich des Steuersatzes liegt seit der Föderalismusreform vom 1. September 2006 ausschließlich bei den 16 Bundesländern (§ 105 Abs. 2a GG).

Diese Föderalisierung hat dazu geführt, dass die Grunderwerbsteuer in Deutschland heute ein massiver und regional stark divergierender Kostenfaktor beim Immobilienerwerb ist. Während der bundesweite Einheitssatz bis 2006 noch moderate 3,5 % betrug, nutzen fast alle Bundesländer die Grunderwerbsteuer als eine ihrer ertragreichsten Landessteuern. Der Steuersatz reicht im Jahr 2026 von 3,5 % (Bayern) bis hin zu 6,5 % (z. B. in NRW, Brandenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).

Die aktuellen Grunderwerbsteuersätze 2026 aller 16 Bundesländer

Vor dem Immobilienkauf ist der Blick auf das jeweilige Landesrecht unverzichtbar, denn bei einem Kaufpreis von beispielsweise 500.000 Euro beträgt die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Bundesland exakt 15.000 Euro Steuerbelastung:

Bundesland Steuersatz 2026 Steuer bei 300.000 € Steuer bei 500.000 € Steuer bei 800.000 €
Bayern 3,5 % (Günstigstes Land) 10.500,00 € 17.500,00 € 28.000,00 €
Baden-Württemberg 5,0 % 15.000,00 € 25.000,00 € 40.000,00 €
Bremen 5,0 % 15.000,00 € 25.000,00 € 40.000,00 €
Niedersachsen 5,0 % 15.000,00 € 25.000,00 € 40.000,00 €
Rheinland-Pfalz 5,0 % 15.000,00 € 25.000,00 € 40.000,00 €
Thüringen 5,0 % (Gesetzlich von 6,5% gesenkt) 15.000,00 € 25.000,00 € 40.000,00 €
Hamburg 5,5 % 16.500,00 € 27.500,00 € 44.000,00 €
Sachsen 5,5 % 16.500,00 € 27.500,00 € 44.000,00 €
Berlin 6,0 % 18.000,00 € 30.000,00 € 48.000,00 €
Hessen 6,0 % 18.000,00 € 30.000,00 € 48.000,00 €
Mecklenburg-Vorpommern 6,0 % 18.000,00 € 30.000,00 € 48.000,00 €
Brandenburg 6,5 % (Höchster Satz) 19.500,00 € 32.500,00 € 52.000,00 €
Nordrhein-Westfalen 6,5 % (Höchster Satz) 19.500,00 € 32.500,00 € 52.000,00 €
Saarland 6,5 % (Höchster Satz) 19.500,00 € 32.500,00 € 52.000,00 €
Sachsen-Anhalt 6,5 % (Höchster Satz) 19.500,00 € 32.500,00 € 52.000,00 €
Schleswig-Holstein 6,5 % (Höchster Satz) 19.500,00 € 32.500,00 € 52.000,00 €

Bemessungsgrundlage und die mathematische Berechnungsformel

Die gesetzliche Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer richtet sich nach dem Wert der Gegenleistung (§§ 8, 9 GrEStG). In der überwältigenden Praxis des Immobilienkaufs ist dies der im notariellen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis.

Die offizielle Berechnungsformel:
Grunderwerbsteuer = (Kaufpreis Gesamt - Wert bewegliches Inventar) × Steuersatz des Bundeslandes

Achtung: Der einheitliche Erwerbsgegenstand beim Neubau (BFH-Rechtsprechung)

Wer ein unbebautes Grundstück erwirbt und anschließend ein Haus darauf bauen lässt, muss aufpassen: Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegt ein sogenannter „einheitlicher Erwerbsgegenstand“ vor, wenn zwischen dem Grundstücksverkäufer und dem Bauunternehmen (z. B. Generalübernehmer oder Bauträger) personelle, gesellschaftsrechtliche oder enge vertragliche Absprachen bestehen. In diesem Fall wird die Grunderwerbsteuer auf den Grundstückspreis UND die gesamten Baukosten fällig! Nur wer das Grundstück nachweislich völlig frei und unabhängig von einer späteren Bauverpflichtung erwirbt, zahlt Grunderwerbsteuer ausschließlich auf das nackte Bauland.

Legal Steuern sparen: Der Inventar-Abzug nach § 3 GrEStG

Einer der wirkungsvollsten legalen Hebel zur Senkung der Erwerbsnebenkosten ist das gesonderte Ausweisen mitverkaufter, beweglicher Einrichtungsgegenstände im notariellen Kaufvertrag. Da die Grunderwerbsteuer gesetzlich nur auf unbewegliche Sachen (Grund und Boden sowie fest verbundene Gebäudebestandteile nach § 94 BGB) erhoben werden darf, scheiden bewegliche Wirtschaftsgüter aus der Besteuerung aus.

Typische steuerfreie Inventargegenstände:
  • Einbauküche: Inklusive Elektrogeräten (Herd, Backofen, Geschirrspüler, Kühlschrank) – typischer Zeitwert zwischen 5.000 € und 25.000 €.
  • Photovoltaikanlage: Aufgeständerte Aufdach-Anlagen, Wechselrichter und Batteriespeicher gelten als Betriebsvorrichtungen und bewegliche Wirtschaftsgüter.
  • Freistehende Saunen, Infrarotkabinen & Whirlpools: Sofern sie ohne Substanzverlust abgebaut werden können.
  • Gartenhäuser & Pavillons: Wenn sie auf Punktfundamenten oder Gehwegplatten stehen.
  • Markisen, Plissees & Vorhänge: Maßgefertigter Sicht- und Sonnenschutz.
  • Einbaumöbel & Kaminöfen: Hochwertige Schranksysteme, Kaminöfen mit Außenrohr.

Praxis-Ersparnis-Matrix durch Inventarabzug

Wie stark der Inventarabzug die Liquidität schont, zeigt die folgende Aufstellung für verschiedene Bundesländer bei einem Ausweis von 15.000 Euro Inventarwert:

Bundesland Steuersatz Steuer bei 400.000 € (ohne Abzug) Steuer mit 15.000 € Inventar Ihre direkte Steuerersparnis
Bayern3,5 %14.000,00 €13.475,00 €525,00 €
Baden-Württemberg, NDS, RLP5,0 %20.000,00 €19.250,00 €750,00 €
Hamburg, Sachsen5,5 %22.000,00 €21.175,00 €825,00 €
Berlin, Hessen6,0 %24.000,00 €23.100,00 €900,00 €
NRW, Saarland, Brandenburg6,5 %26.000,00 €25.025,00 €975,00 €
Was verlangt das Finanzamt als Nachweis?
Das Finanzamt prüft Inventarwerte auf Plausibilität. Die Faustregel der Finanzverwaltung besagt, dass Werte bis zu 15 Prozent des Kaufpreises (oder bis ca. 30.000 bis 50.000 €) meist ohne detaillierte Rechnungsbelege akzeptiert werden, sofern das Inventar im Notarvertrag einzeln mit plausiblen Zeitwerten aufgeführt ist. Übersteigt der Wert diese Schwelle, fordert das Finanzamt Kaufbelege, Fotos oder Wertgutachten an.

Gesamte Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf 2026

Beim Kauf einer Immobilie reicht das angesparte Eigenkapital für den reinen Kaufpreis nicht aus. Banken finanzieren Kaufnebenkosten in der Regel nicht oder nur mit deutlichen Zinsaufschlägen. Käufer müssen folgende drei Kostenblöcke einkalkulieren:

  1. Grunderwerbsteuer (3,5 % bis 6,5 %): Der mit Abstand größte Einzelposten der Nebenkosten.
  2. Notar- und Grundbuchkosten (ca. 1,5 % bis 2,0 %): Gesetzlich geregelt im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Hierunter fallen die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags (KV 21100), die Betreuung und der Vollzug (KV 21200) sowie die Gebühren des Amtsgerichts (Grundbuchamt) für die Eigentumsvormerkung, die Löschung von Altlasten und die finale Eigentumsumschreibung.
  3. Maklerprovision (Käuferanteil bis maximal 3,57 % inkl. MwSt.): Seit der Reform vom 23. Dezember 2020 (§ 656c BGB) gilt bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen der Grundsatz der Halbteilung. Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf dem Käufer maximal die Hälfte der Gesamtprovision aufgebürdet werden. Üblich sind bundesweit jeweils 3,0 % zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer (3,57 %).

Vier detaillierte Praxis-Fallbeispiele für 2026

🏡 Fallbeispiel 1: Junge Familie kauft Einfamilienhaus in Bayern (450.000 €)

Familie Weber erwirbt ein Bestandshaus bei Augsburg. Das Objekt wird privat ohne Makler veräußert. Eine Einbauküche wird für 10.000 € übernommen.

  • Kaufpreis: 450.000,00 €
  • Bemessungsgrundlage: 440.000,00 € (450.000 € – 10.000 € Küche)
  • Grunderwerbsteuer (3,5 % Bayern): 15.400,00 €
  • Notar- & Grundbuchkosten (2,0 %): 9.000,00 €
  • Maklerkosten: 0,00 € (Privatkauf)
  • Gesamte Nebenkosten: 24.400,00 € (5,4 % des Kaufpreises) | Gesamtaufwand: 474.400,00 €
🏢 Fallbeispiel 2: Eigentumswohnung in NRW mit Makler (350.000 €)

Herr Keller kauft eine 3-Zimmer-Wohnung in Köln über einen Immobilienmakler.

  • Kaufpreis: 350.000,00 € (kein Inventarabzug)
  • Grunderwerbsteuer (6,5 % NRW): 22.750,00 €
  • Notar- & Grundbuchkosten (2,0 %): 7.000,00 €
  • Maklerprovision (3,57 % Käufer): 12.495,00 €
  • Gesamte Nebenkosten: 42.245,00 € (12,1 % des Kaufpreises!) | Gesamtaufwand: 392.245,00 €
🌲 Fallbeispiel 3: Baugrundstück in Thüringen (120.000 €)

Ein Bauherr erwirbt ein Baugrundstück in Erfurt. Durch die gesetzliche Steuersenkung in Thüringen von 6,5 % auf 5,0 % profitiert er unmittelbar:

  • Grunderwerbsteuer (5,0 %): 6.000,00 € (statt früher 7.800,00 € – Ersparnis: 1.800,00 €!)
  • Notar- & Grundbuch: 2.400,00 €
  • Gesamte Nebenkosten: 8.400,00 €
🏛️ Fallbeispiel 4: Mehrfamilienhaus in Leipzig / Sachsen (850.000 €)

Ein Kapitalanleger kauft ein vermietetes 6-Parteien-Haus in Leipzig. Im Kaufvertrag sind 25.000 Euro für die moderne PV-Aufdachanlage ausgewiesen.

  • Steuerbasis: 825.000,00 €
  • Grunderwerbsteuer (5,5 % Sachsen): 45.375,00 € (Steuerersparnis durch PV-Anlage: 1.375,00 €)
  • Notar- & Grundbuch: 17.000,00 €
  • Maklerprovision: 30.345,00 €
  • Gesamtkaufnebenkosten: 92.720,00 € | Gesamtaufwand: 942.720,00 €

Gesetzliche Steuerbefreiungen nach § 3 GrEStG

Der Gesetzgeber sieht in § 3 GrEStG bestimmte Ausnahmetatbestände vor, bei denen überhaupt keine Grunderwerbsteuer anfällt:

  • Verwandte in gerader Linie (§ 3 Nr. 6 GrEStG): Verkäufe und Übertragungen zwischen Eltern und Kindern, Großeltern und Enkeln sowie Urgroßeltern sind vollständig grunderwerbsteuerfrei! Achtung: Verkäufe unter Geschwistern sind voll steuerpflichtig.
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner (§ 3 Nr. 4 & 5 GrEStG): Übertragungen während bestehender Ehe oder im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach einer Scheidung bleiben steuerfrei.
  • Erbschaften und Schenkungen (§ 3 Nr. 2 GrEStG): Fällt Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer an, ist die Transaktion von der Grunderwerbsteuer befreit, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
  • Kleinbetragsgrenze (§ 3 Nr. 1 GrEStG): Grundstücksgeschäfte unter einem Wert von 2.500 Euro sind steuerfrei.

Ablauf & Fristen: Wann muss die Grunderwerbsteuer bezahlt werden?

Der Ablauf zwischen dem Notartermin und der endgültigen Grundbucheintragung ist gesetzlich strikt geregelt:

  1. Veräußerungsanzeige durch den Notar: Unmittelbar nach der Beurkundung des Kaufvertrags sendet der Notar eine beglaubigte Abschrift an das zuständige Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle).
  2. Erlass des Steuerbescheids: Das Finanzamt prüft den Vertrag und erlässt den Grunderwerbsteuerbescheid. Dies dauert im Schnitt 3 bis 6 Wochen.
  3. Zahlungsfrist (Fälligkeit): Nach § 14 GrEStG wird die Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
  4. Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB): Sobald die Steuer vollständig auf dem Konto der Finanzkasse eingegangen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus und übermittelt sie dem Notar.
  5. Eigentumsumschreibung im Grundbuch: Ohne diese Bescheinigung darf der Grundbuchrechtspfleger die Eigentumsumschreibung von Gesetzes wegen (§ 22 GrEStG) nicht vornehmen!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Grunderwerbsteuer

Wer zahlt die Grunderwerbsteuer – Käufer oder Verkäufer? ▼
Im notariellen Kaufvertrag wird standardmäßig vereinbart, dass der Käufer die Grunderwerbsteuer übernimmt. Gesetzlich sind nach § 13 GrEStG jedoch beide Vertragsparteien Steuerschuldner und haften dem Finanzamt gesamtschuldnerisch. Sollte der Käufer die Steuer nicht bezahlen, kann das Finanzamt den Verkäufer heranziehen.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar? ▼
Bei einer selbstgenutzten Wohnimmobilie ist die Grunderwerbsteuer steuerlich nicht absetzbar (weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben). Bei vermieteten Immobilien (Kapitalanlage) zählt die Grunderwerbsteuer zu den Anschaffungsnebenkosten. Sie wird auf den Gebäudeanteil umgelegt und über die Nutzungsdauer im Rahmen der jährlichen AfA (Absetzung für Abnutzung, z. B. 2 % oder 3 %) abgeschrieben.
Welches Bundesland hat die niedrigste Grunderwerbsteuer? ▼
Mit Abstand am günstigsten ist der Freistaat Bayern mit einem Steuersatz von nur 3,5 %. Dahinter folgen Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen mit jeweils 5,0 %.
Gibt es Förderprogramme oder Zuschüsse zur Grunderwerbsteuer? ▼
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen haben zeitweise Förderprogramme für Erstkäufer aufgelegt (z. B. das NRW-Zuschussprogramm oder hessische Bürgschaften). Zudem fordern Wirtschaftsverbände regelmäßig einen bundesweiten Freibetrag für selbstgenutztes Wohneigentum. Informieren Sie sich vor dem Kauf bei der Landesförderbank (z. B. NRW.BANK, L-Bank BW, BayernLabo).
Kann man die Grunderwerbsteuer in Raten zahlen? ▼
Grundsätzlich ist die Steuer innerhalb von 30 Tagen auf einen Schlag fällig. In begründeten Härtefällen kann beim Finanzamt ein Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung gestellt werden. Beachten Sie jedoch: Die zwingend erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Grundbucheintragung stellt das Finanzamt in der Regel erst nach vollständiger Bezahlung der letzten Rate aus.
Was passiert, wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird? ▼
Wird ein Immobilienkaufvertrag vor der Eigentumsumschreibung wirksam rückgängig gemacht (z. B. wegen Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts oder Anfechtung wegen arglistiger Täuschung), kann die Steuerfestsetzung nach § 16 GrEStG auf Antrag aufgehoben und bereits gezahlte Steuer erstattet werden.

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